10. November 2025
Teilen Sie den Beitrag
BattDG in Kraft: Neuer Rechtsrahmen für Altbatterien und Herstellerverantwortung
Am 7. Oktober 2025 ist das neue Batteriedurchführungsgesetz (BattDG) in Kraft getreten. Damit wird die EU-Batterieverordnung, die bereits im August in Geltung trat, endgültig in deutsches Recht überführt. Der nationale Rechtsrahmen ist nun vollständig – allerdings gelten für einige Verpflichtungen noch Übergangsfristen bis Ende 2025.
Zentrales Ziel des BattDG ist die rechtssichere Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung für Batterien. Hersteller müssen sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear) registrieren, und Rücknahmesysteme benötigen künftig eine offizielle Zulassung. Auch Händler, öffentliche Entsorger sowie Betreiber von Altgeräte- und Altfahrzeuganlagen müssen sich ab Januar 2026 auf neue Pflichten bei der Rücknahme von Altbatterien, insbesondere aus leichten Verkehrsmitteln, einstellen.
Neu ist auch die Einführung einer Altbatteriekommission, die die stiftung ear künftig fachlich berät. Ziel ist eine praxisnahe Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung im Bereich Altbatterien. Die Vorbereitungen für das Gremium laufen bereits.
Ähnliche Beiträge
Landbell News
November 10th, 2025
Landbell News
November 10th, 2025