Gedenkstätten und Kriegsgräberfürsorge
Für die Republik Österreich besteht eine staatsvertragliche und bundesgesetzliche Verpflichtung zur dauernden und würdigen Erhaltung von Kriegsgräberanlagen und Einzelgräbern des I. und II. Weltkrieges. Die Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge (KGF) fallen in die Kompetenz des Bundesministers für Inneres, wobei die Vollziehung in mittelbarer Bundesverwaltung besorgt wird.
Die für die Kriegsgräberfürsorge zuständige BM.I Abteilung IV/3 – „Bauangelegenheiten, Immobilienmanagement und Kriegsgräberfürsorge“ - sorgt für die würdige und geziemende Erhaltung von Kriegsgräberanlagen aller Nationen und Konfessionen auf österreichischem Bundesgebiet , die in beiden Weltkriegen als Angehörige der bewaffneten Mächte und Streitkräfte, als Kriegsgefangene oder Zivilinternierte, als Zwangsarbeiter oder Häftlinge in Konzentrationslagern starben.
Zu den Kernaufgaben für die laufende Pflege, Instandhaltung und Sanierung zählen:
- Kooperation mit in- und ausländischen diplomatischen Vertretungsbehörden, Gebietskörperschaften, NGOs, Vereinen und Interessensgruppen.
- Forschungsanträge und Suchanfragen betreffend Heimkehrer, Kriegsvermisste und Kriegssterbefälle; Archivrecherchen.
- Budgetmittelverwaltung; Steuerung des Gebarungsvollzuges.
- Inspektion der Kriegsgräberanlagen und Kriegsdenkmäler.
Die seit knapp 100 Jahren bestehenden, teils denkmalgeschützten Kriegsgräberanlagen sind ein Teil des österreichischen Kulturgutes. Der staatlichen Kriegsgräberfürsorge ist es ein besonderes Anliegen die seinerzeit staatsvertraglich und gesetzlich definierten Ziele und Werte (Bewahrung, Erinnerung und Mahnung) als gesellschaftliches Anliegen weiter in die Zukunft zu tragen. Um diesen Aufgaben mit den dafür zur Verfügung stehenden Mitteln nachkommen zu können, ist ein enges Zusammenwirken zwischen staatlicher und privater Kriegsgräberfürsorge außerordentlich wichtig.