Anleitung zum Eintrag ins
Wähler*innenverzeichnis
Wer nicht mehr in Deutschland
gemeldet ist muss den Eintrag ins Wähler*innenverzeichnis beantragen. Zuständig
ist die Gemeinde, bei der man zuletzt gemeldet war.
Muss
bei jeder Wahl neu gemacht werden!
Der Antrag als Download
Zu schicken an: die für die letzte
Meldeadresse zuständige Behörde.
Frist: Sonntag, 3. September 2017 (Eingangsdatum bei der
Behörde)
Mit dem Eintrag werden die Briefwahlunterlagen automatisch mit beantragt.