Fahrgastrechte von Busreisenden

Die EU-Fahrgastrechte im Busverkehr gelten bei Busreisen mit Start oder Ziel in einem EU-Land und hauptsächlich für Liniendienste im Fernverkehr. Unter „Liniendiensten“ verstehen wir Buslinien, die einem festen Fahrplan mit festen Haltestellen folgen, an denen die Fahrgäste zu- und aussteigen. Von „Fernverkehr“ sprechen wir ab einer Entfernung von mindestens 250 km – gemeint ist allerdings die Wegstrecke des Busses, nicht Ihre eigene Reisestrecke!

Das Busunternehmen muss Ihnen während der gesamten Reise eindeutige und korrekte Informationen über den Dienst und Ihre Fahrgastrechte bereitstellen. Diese Informationen sollten auch in einem für Menschen mit Behinderung zugänglichen Format vorliegen.

Was ist schiefgegangen?

So kommen Sie zu Ihrem Recht

Machen Sie Ihre Rechte geltend!

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte missachtet wurden, sollten Sie innerhalb von 3 Monaten nach Auftreten des Problems Beschwerde beim Busunternehmen einlegen. Das Busunternehmen muss innerhalb eines Monats reagieren und Ihnen spätestens 3 Monate nach Eingang Ihrer Beschwerde einen endgültigen Bescheid geben. Erhalten Sie keine zufriedenstellende Antwort, können Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrem Land PDF en wenden. Diese sollte Ihnen ein unverbindliches Rechtsgutachten zur weiteren Vorgehensweise übermitteln.

Sie können auch versuchen, Ihren Streitfall auf außergerichtlichem Wege oder mithilfe einer Stelle für die alternative Streitbeilegung zu lösen. Alternative Streitbeilegungsverfahren sind in der EU ansässigen Personen vorbehalten.

Wenn Sie doch den Rechtsweg einschlagen möchten, können Sie Ihre Ansprüche im Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen geltend machen. Sie können auch die Gerichte des Landes mit Ihrem Fall befassen, in dem das Busunternehmen registriert ist. Welche Fristen für die Erhebung einer Klage gegen ein Busunternehmen bei einem nationalen Gericht gelten, hängt von den Verjährungsvorschriften der einzelnen EU-Länder ab.

Unterstützung und Beratung im Zusammenhang mit ihren Fahrgastrechten erhalten Busreisende auch beim Europäischen Verbraucherzentrum in ihrem Land.

Ihr Bus ist ausgefallen

Ist der von Ihnen gebuchte Bus ausgefallen, muss Sie das Busunternehmen oder der Busbahnhofbetreiber so bald wie möglich, jedoch nicht später als 30 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit darüber informieren.

Fällt Ihr Fernreisebus (Wegstrecke von mindestens 250 km) aufgrund von Überbuchung, einer vorzeitigen Abfahrt oder aus betrieblichen Gründen aus, muss Ihnen das Unternehmen Folgendes zur Auswahl anbieten:

  • Erstattung Ihrer Fahrkarte innerhalb von 14 Tagen und nötigenfalls kostenlose Rückfahrt zum Ausgangspunkt des Liniendienstes zum frühestmöglichen Zeitpunkt (wenn durch die Verspätung der eigentliche Zweck Ihrer Reise nicht mehr erfüllt werden kann) oder
  • Weiterreise bis zu Ihrem Reiseziel, gegebenenfalls mit geänderter Streckenführung, unter vergleichbaren Bedingungen, ohne Aufpreis und zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Wurde Ihr Fernreisebus (Wegstrecke von mindestens 250 km) gestrichen, haben Sie außerdem Anspruch auf Folgendes, vorausgesetzt, die Reisedauer hätte mehr als 3 Stunden betragen:

  • einen Imbiss, Mahlzeiten und Erfrischungen (im Verhältnis zur Wartezeit), sofern im Bus oder Busbahnhof verfügbar oder in zumutbarer Weise zu beschaffen
  • erforderlichenfalls Unterbringung für bis zu zwei Nächte zu einem Preis von höchstens 80 Euro pro Nacht je Fahrgast sowie die Beförderung zwischen Unterkunft und Busbahnhof

Warnhinweis

Fällt Ihr Bus aufgrund widriger Wetterbedingungen oder einer Naturkatastrophe aus, die den sicheren Betrieb des Busses beeinträchtigen, muss das Unternehmen die Kosten für die Unterbringung oder die Beförderung zu Ihrer Unterkunft nicht übernehmen.

Machen Sie Ihre Rechte geltend!

Die Abfahrt Ihres Busses hat sich verzögert

Verspätet sich die Abfahrt Ihres gebuchten Busses (aus Gründen der Straßenverkehrssicherheit), muss Sie das Busunternehmen oder der Busbahnhofbetreiber über Folgendes informieren:

  • über die Situation (so schnell wie möglich, spätestens jedoch 30 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit) und
  • über die voraussichtliche Abfahrtszeit, sobald diese bekannt ist.

Ist Ihr Fernreisebus (Wegstrecke von mindestens 250 km) bei Abfahrt um mehr als 2 Stunden verspätet, muss Ihnen das Busunternehmen Folgendes zur Auswahl anbieten:

  • Erstattung Ihrer Fahrkarte und nötigenfalls kostenlose Rückfahrt zum Ausgangspunkt des Liniendienstes zum frühestmöglichen Zeitpunkt (wenn durch die Verspätung der eigentliche Zweck Ihrer Reise nicht mehr erfüllt werden kann) oder
  • Weiterreise bis zu Ihrem Reiseziel, gegebenenfalls mit geänderter Streckenführung, unter vergleichbaren Bedingungen, ohne Aufpreis und zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Werden Ihnen diese Möglichkeiten nicht unmittelbar angeboten, können Sie später eine Beschwerde einreichen und die Erstattung Ihrer Fahrkarte sowie eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Fahrpreises verlangen. Das Unternehmen muss diese Entschädigung innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Antrags zahlen.

Bei einer geplanten Reisedauer des Fernbusses (Wegstrecke von mindestens 250 km) von mehr als 3 Stunden und einer Verspätung um mehr als 90 Minuten, haben Sie außerdem Anspruch auf:

  • einen Imbiss, Mahlzeiten und Erfrischungen (im Verhältnis zur Wartezeit), sofern im Bus oder Busbahnhof verfügbar oder in zumutbarer Weise zu beschaffen
  • Unterkunft, wenn Sie gezwungen sind zu übernachten – bis zu zwei Nächte, zu einem Höchstpreis von 80 Euro pro Nacht; Beförderung zu Ihrer Unterkunft und zurück zum Busbahnhof

Warnhinweis

Wenn die Verspätung allerdings aufgrund widriger Wetterbedingungen oder Naturkatastrophen auftritt, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, eine Übernachtung zu bezahlen.

Machen Sie Ihre Rechte geltend!

Ihr Bus ist vor der planmäßigen Abfahrtszeit abgefahren

Wenn Ihr Bus vor der planmäßigen Abfahrtszeit abfährt, gilt dies als Ausfall. In diesem Fall haben Sie dieselben Rechte wie beim Ausfall eines Busses.

Machen Sie Ihre Rechte geltend!

Ihr Gepäck ist verloren gegangen oder wurde bei einem Busunglück beschädigt

Gehen Ihr Gepäck oder andere persönliche Gegenstände bei einem Busunglück im Fernverkehr (Wegstrecke von mindestens 250 km) verloren oder werden beschädigt, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Wie hoch diese ausfällt, hängt von der Gesetzgebung des jeweiligen Landes ab.

Bei Verlust oder Beschädigung Ihres Rollstuhls oder Ihrer Mobilitätshilfe haben Sie Anspruch auf eine für Reparatur oder Ersatz ausreichende Entschädigung.

Warnhinweis

Ihr Gepäck ist verloren gegangen oder wurde während der Reise gestohlen
Wenn Ihr Gepäck während Ihrer Busreise verloren geht oder gestohlen wird, greifen die EU-Vorschriften nicht. Allerdings können Sie unter Umständen nach der Gesetzgebung des jeweiligen Landes einen Anspruch geltend machen. Wenden Sie sich an das Busunternehmen und prüfen Sie die Bedingungen Ihrer Fahrkarte für weitere Informationen.

Machen Sie Ihre Rechte geltend!

Sie wurden bei einem Busunglück verletzt

Wurden Sie auf Ihrer Fernreise mit dem Bus (Wegstrecke von mindestens 250 km) bei einem Unglück verletzt, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Wie hoch diese ausfällt, hängt von der Gesetzgebung des jeweiligen Landes ab.

Das Busunternehmen muss außerdem dafür sorgen, dass Sie bei Bedarf erste Hilfe erhalten (z. B. per Notruf) und auch anderweitig ausreichend versorgt sind, etwa mit Verpflegung, Kleidung und erforderlichenfalls Unterbringung.

Machen Sie Ihre Rechte geltend!

Ein(e) Angehörige/r ist bei einem Busunglück ums Leben gekommen

Als Angehörige/r eines bei einem Busunglück ums Leben gekommenen Fahrgasts haben Sie Anspruch auf Entschädigung, einschließlich Deckung der Bestattungskosten. Wie hoch diese ausfällt, hängt von der Gesetzgebung des jeweiligen Landes ab.

Machen Sie Ihre Rechte geltend!

Fragen und Antworten

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 29/11/2024
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